Der von uns entwickelte Angebotsrechner ermöglicht Ihren Gästen eine Kalkulationsrechnung für Ihren Urlaub. Die Gäste sehen sofort den gültigen Endpreis mit allen Angaben.

Ganz einfach: Ein interessierter Gast kann das Ferienobjekt und sein Reisezeitpunkt auswählen. Das Modul prüft, ob das Ferienobjekt in dieser Zeit frei und buchbar ist und zeigt es dem Gast sofort an. Ist die Anreise/Abreise nur an bestimmten Wochentagen erlaubt oder unterschreitet der Gast eine von Ihnen angegebene Mindestmietdauer, wird dies sofort angezeigt.

Sind alle Daten korrekt, kann der Gast alle von Ihnen im Vorfeld definierten Personengruppen und Zusatzkosten auswählen, dazu gehören: 5 definierbare Personengruppen, Handtücher, Bettwäsche, Haustiere, Kinderbetten, Kinderstühle und Endreinigung.

Gebührenpflichtige Zusatzkosten werden sofort angezeigt und in das Angebot eingerechnet. Sind die zusätzlichen Optionen bei Ihrem Ferienobjekt kostenlos, wird dies ebenfalls im Angebots-Rechner sofort angezeigt.

Hat der interessierte Gast alle Felder ausgefüllt, sieht er sofort den kompletten Endbetrag für seinen Wunschzeitraum. Nun kann dieser eine Anfrage an Sie stellen. Dabei wird in fungiwo.de automatisch das Angebot, so wie der Gast es abgesendet hat, eingetragen.

Sie, als Gastgeber, brauchen nur noch 1 Klick auf "Angebot in Buchung umwandeln" tätigen, wenn Sie den Gast aufnehmen möchten. Mit der Umwandlung in eine Buchung wird Ihr Belegungskalender selbstverständlich automatisch aktualisiert und dem Gast, in einem weiteren Schritt, die Buchungsbestätigung via Email zugeschickt.

Mit dem Angebotsrechner von fungiwo.de brauchen Sie jetzt keine Angst mehr haben bezüglich einer Abmahnung wegen einer ausgewiesenen Endreinigung. So, wie der Angebotsrechner das für die Gäste sichtbare Angebot kalkuliert und die Endreinigung ausweist, entspricht dies der Preisabgabeverordnung: § 1 Abs. 1 S. 1 PAngG.

Sie müssen dabei lediglich die Preise auf Ihrer Webseite entfernen und den fungiwo-Angebotsrechner einfügen. Dies haben wir extra durch einen Rechtsanwalt klären lassen. Den Schriftverkehr finden Sie hier: Abmahnung bei Endreinigung (Ferienwohnung / Ferienhaus)

Bitte beachten Sie, dass wir keine rechtliche Beratung diesbezüglich durchführen. Eine Abmahn-Sicherheit können wir Ihnen natürlich nicht bieten, da dies von vielen Faktoren abhängig ist. Bitte lassen Sie Ihre Webseite von einem Rechtsanwalt prüfen, falls Sie diesbezüglich offene Fragen haben. Die rechtliche Stellungnahme bezieht sich lediglich auf das PAngV in Verbindung mit dem fungiwo Angebotsrechner: "Wenn alle Kosten im Endpreis enthalten sind, geben Sie den Endpreis im Sinne der PAngV an. Sie können daher nicht wegen einer Verletzung der Endpreisangabepflicht erfolgreich abgemahnt werden. "
kompletter Schriftverkehr bei frag-einen-anwalt.de


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